Hat der Wahnsinn Methode oder wird er schlicht nicht bemerkt? Grüne und Linke fordern, den Anspruch auf medizinische Behandlungen bei Geschlechtsinkongruenz als Regelleistung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen. Das könnte man als neutraler und toleranter Außenstehender begrüßen oder auch nicht. Fakt ist jedoch, dass der Zeitpunkt der grünen und linken Forderung schlechter kaum hätte gewählt sein können.
Deutschlands Politiker sind damit beschäftigt, die Kriegskasse zu füllen, oder besser: die der Rüstungskonzerne. Das Feindbild Russland wurde seit dem 24. Februar 2022 mit aller Kraft aufgebaut, der Einmarsch in Moskau ist sicherlich nicht nur der feuchte Traum eines Roderich Kiesewetter (CDU), und wenn alle Stränge reißen, inszeniert man halt notfalls einen russischen Angriff, um dann in der Tradition der guten alten Selbstverteidigung die Panzerrohre gen Osten auszurichten.
Die Frage ist nicht, ob das deutsche System kollabiert, sondern wann das passiert. Wenn auf Sicht die Hälfte des gesamten Bundeshaushaltes in die Rüstung (pardon: Verteidigung!) geht, müssen andere Bereiche bluten. Und zwar so ziemlich alle, die das Leben eines Menschen ausmachen. Schauen wir uns einmal die Liste der Grausamkeiten an, die die Bundesregierung zusammengezimmert hat:
Ambulante Versorgung & Arztpraxen
- Streichung der Neupatientenregelung: Extrabudgetäre Sondervergütungen für Praxen bei der Aufnahme neuer Patienten wurden abgeschafft.
- Wegfall von TSVG-Zuschlägen: Honorarzuschläge für die schnelle Vermittlung von Facharztterminen (über die 116117 oder den Hausarzt) sowie für offene Sprechstunden entfallen.
- Strikte Budgetdeckelung: Bisher freie Leistungen (wie ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen oder Psychotherapie) wurden wieder in gedeckelte Gesamtvergütungen überführt, was Mengenbegrenzungen für Praxen bedeutet.
- Gestrichene Einzelvergütungen: Zuschläge für Hygiene, ePA-Aufwand, Beratungen zur Organspende sowie Kurzzeittherapie-Zuschläge in der Psychotherapie wurden gestrichen.
Kürzungen bei Kassenleistungen
- Homöopathie & Anthroposophie: Homöopathische und anthroposophische Behandlungen wurden aus dem regulären GKV-Leistungskatalog gestrichen und dürfen auch nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen angeboten werden.
- Cannabisblüten: Die Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten durch die GKV entfällt.
- Einschränkung bei Vorsorgeuntersuchungen: Anpassungen und Begrenzungen bei anlasslosen Ganzkörper-Hautkrebsscreenings und Routine-Check-ups.
Krankenhäuser & Pflege
- Einschränkungen im Pflegebudget: Erstattet werden ausschließlich Pflegekräfte, die unmittelbar Patienten auf bettenführenden Stationen betreuen; sonstige Personalkosten wurden herausgerechnet.
- Dämpfung der Klinikvergütung: Die Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich wurde gedeckelt, um den Ausgabenanstieg der Kassen zu begrenzen.
Arzneimittel & Apotheken
- Höhere Abschläge: Apotheken und Pharmakonzerne wurden zu höheren Zwangsabschlägen (Hersteller- und Apothekenabschlag) an die Krankenkassen verpflichtet.
- Preismoratorium & Rabattregeln: Der Preisstopp für patentgeschützte Medikamente wurde verlängert und die Preisbildung bei Neu-Medikamenten sowie seltenen Erkrankungen (Orphan Drugs) verschärft.
Direkte Folgen für Versicherte
- Steigende Zusatzbeiträge: Da die Sparmaßnahmen die Finanzlücken nicht vollständig schließen, stiegen die durchschnittlichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen für Arbeitnehmer und Rentner an.
Zahnbehandlung & Zahnersatz
- Kürzung bei Parodontitis-Behandlungen: Die präventionsorientierte Parodontitistherapie wurde durch strikte Budgetdeckel stark beschnitten. Zahnärzte können Neubehandlungen und die mehrjährige Nachsorge nur noch eingeschränkt über die Kassen abrechnen.
- Gesenkte Festzuschüsse beim Zahnersatz: Der pauschale Festzuschuss der Krankenkassen für die Regelversorgung bei Zahnersatz wurde um 10 Prozentpunkte gesenkt (ohne Bonusheft-Nachweis z. B. von 50 % auf 40 % der Kosten).
- Rückkehr zur Budgetierung: Allgemeine zahnärztliche Behandlungen unterliegen wieder strengen Ausgabenobergrenzen (Deckelung der Gesamtvergütung an die Grundlohnsumme).
- Einschränkungen in der Kieferorthopädie: Für kieferorthopädische Behandlungen wurden Pauschalvergütungen und Obergrenzen für Leistungskomplexe eingeführt.
Familienversicherung
- Beitragszuschlag für Ehepartner: Die komplett beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern wird reformiert. Für mitversicherte Partner wird ein zusätzlicher Beitragszuschlag (2,5 Prozentpunkte auf das beitragspflichtige Einkommen des Hauptversicherten) erhoben.
- Ausnahme für Kinder: Die Familienversicherung für Kinder bleibt weiterhin beitragsfrei.
- Strenge Einkommenskontrolle: Die gesetzlichen Einkommensgrenzen für mitversicherte Angehörige (z. B. 565 € im Monat bzw. 603 € bei Minijobs) werden streng durchgesetzt. Bei geringsten Überschreitungen endet die Beitragsfreiheit sofort und es muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Man muss kein Experte in Raketenwissenschaft sein, um zu sehen, dass hier auf die Versicherten harte Zeiten zukommen. Harte Zeiten ja, es sei denn, man hat etwas speziellere Wünsche.
Kostenübernahme garantiert
So stellen sich das zumindest die Partei „die LINKE“ und die Grünen vor. Künftig sollen medizinische Behandlungen bei Geschlechtsinkongruenz als Regelleistung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden. Die Parteien argumentieren, dass Betroffenen immer wieder Steine in den Weg gelegt werden, wenn sie ihr Geschlecht operativ verändern lassen wollen. Zudem sei es nicht angemessen, wenn Betroffene als „krank“ identifiziert werden würden.

Nun liegt es aber in der Natur der Sache, dass Krankenkassen die Kosten für Krankheiten übernehmen. Sicher, es gibt Vorsorgeuntersuchungen und ähnliche Programme, die präventiv wirken sollen. Doch in aller Regel geht man zum Arzt und bekommt Leistungen von der Krankenkasse, wenn man nicht gesund ist.
Doch auch wer gesundheitliche Probleme hat, kann nicht automatisch mit einer Kostenübernahme rechnen, zumal die oben gezeigte Liste die Leistungen der Krankenkasse ohnehin schon erheblich einschränkt. Das Sozialgesetzbuch sieht laut Wikipedia vor:
„Das SGB V schreibt vor, dass Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ‚ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich‘ sein müssen. Nach § 12 SGB V dürfen sie ‚das Maß des Notwendigen nicht überschreiten‘ (Wirtschaftlichkeitsgebot).[3] Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Hier haben wir bereits ein Problem, denn ist eine Geschlechtsumwandlung tatsächlich medizinisch notwendig? Objektiv gesehen nicht, es sei denn, man konstruiert extrem schwere Fälle, die eine solche Operation unverzichtbar machen. Solche Fälle mag es geben, gesamtgesellschaftlich spielen sie aber keine Rolle.
Bleibt nur die Argumentation der Selbstbestimmung und des dazugehörigen Gesetzes, das auch gleich noch so heißt.
Aber selbst, wenn man so etwas wie eine medizinische Notwendigkeit unterstellt oder konstruiert, bleibt ein anderes Problem bestehen, und das wiegt viel schwerer als die Frage der medizinischen Notwendigkeit. Wie mögen Menschen auf diese grünen und linken Forderungen reagieren, die soeben festgestellt haben, was ihnen alles aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen wird?
Ein weiteres Mal ist keine Raketenwissenschaft nötig, um zu erahnen, dass es diesen Menschen gar nicht gut geht. Und dass sie vermutlich kein Verständnis dafür haben werden, wenn ihnen ihre Leistungen zusammengekürzt werden, während Geschlechtsumwandlungen womöglich künftig mit einem Fingerschnippen bewilligt werden.
„Das ist doch krank!“ sagte ein Passant kürzlich, angesprochen auf die Forderungen der Linken und der Grünen, um schnell noch hinterher zu schieben: „Also, ich meine nicht, dass eine Geschlechts-OP krank ist, aber trotzdem … die spinnen doch!“ Der Mann hat offenbar ein ausgeprägtes Feingefühl, denn er ahnte womöglich, dass eine sorglos getroffene Aussage Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dazu unten mehr.
Das eine hat mir dem anderen nichts zu tun?
Bei Diskussionen um Fragen nach LGBTQ, Transgender oder die Zuordnung der unzähligen Geschlechter, die inzwischen kaum noch jemand versteht, kommt früher oder später oft das Argument, man solle sich doch nicht in diese Themen reinsteigern, sie betreffen das eigene Leben doch gar nicht. Motto: Leben und leben lassen.
Das ist eine vernünftige Einstellung, aber wenn sich gesetzlich Versicherte plötzlich einem System gegenübersehen, das Einschränkungen bei der Zahnbehandlung, der Kieferorthopädie und weiteren wichtigen Gesundheitsbereichen vornimmt, gleichzeitig aber die Ausweitung der Leistungen für eine andere, deutlich kleine Zielgruppe im Raume steht, hat das sehr wohl mit dem eigenen Leben zu tun.
Diese Erfahrung musste auch ein Schüler des Gymnasiums Markt Indersdorf machen. Der war nicht zu einem Workshop zu Geschlechterrollen erschienen. Abgesprochen hatte der 14-Jährige das offenbar mit seinen Eltern. Das Landratsamt verhängte daraufhin ein Bußgeld, eines von insgesamt 251 Bußgeldverfahren im laufenden Jahr.
Das Bußgeld hätte der Schüler durchaus verhindern können, wenn seine Eltern ihn für diesen Tag hätten krankschreiben lassen. Erschwerend hinzu kommt laut Landratsamt, dass der Schüler nicht nur die besagte Veranstaltung, sondern gleich den ganzen Schultag hat ausfallen lassen. Doch womöglich wollten Schüler und dessen Eltern auch ein Signal setzen. Denn der Workshop, der von Vertretern des queeren Vereins „diversity München“ durchgeführt wurde, der wiederum von der Landesregierung finanziert wird, kam offenbar beim Schüler und seinen Eltern nicht so gut an.
Tatsächlich bleibt unklar, warum die Familie nicht den einfachen Weg gegangen ist und den Sohn hat krankschreiben lassen. Aber womöglich ging es ihr wie den Betroffenen, die eine Geschlechtsumwandlung vornehmen, aber nicht den Stempel des Krankseins angeheftet bekommen wollen.

