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Gestorben im Zusammenhang mit dem Herzen

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Im Jahr 2019 starben in Deutschland 331.200 Menschen im Zusammenhang mit Herz-Kreislauferkrankungen. Ob die Herz-Kreislauferkrankungen die tatsächliche Todesursache waren, ist unbekannt. In jedem Fall spielten diese Erkrankungen aber eine Rolle.

Ebenfalls unbekannt ist, ob es Wege gibt, Herz-Kreislauferkrankungen in Form von Körperkontakt, Speichelaustausch oder durch die Luft auf andere Menschen zu übertragen. Da dies jedoch nicht auszuschließen ist, muss man befürchten, dass Herz-Kreislauferkrankungen ansteckend sind. Dies gilt nicht nur für Menschen mit Vorerkrankungen, sondern auch für solche, die komplett asymptomatisch sind.

Die Anzahl der Herz-Kreislauferkrankungen und die Todesfälle im Zusammenhang mit dem Herzen haben flächendeckend zu einer Überlastung des Gesundheitssystems geführt, wie einzelne Klinikbetreiber meldeten. Intensivstationen sind an ihre Grenzen gekommen, die Optimierung der Krankenhausabdeckung durch gezielte Schließungen einzelner Kliniken hat nicht den gewünschten Effekt von mehr Effizienz gebracht. Daher müssen weitere Krankenhäuser geschlossen werden, um der Situation gerecht zu werden.

Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass der Besuch von Theatern, Kinos, Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen das Auftreten von Herz-Kreislauferkrankungen bedingt. Alle Veranstaltungsorte, bei denen die Gefahr des Spaßes und des Austausches besteht, müssen daher bis auf Weiteres komplett geschlossen werden.

Sportliche Betätigungen können unter Umständen das Auftreten von Herz-Kreislauferkrankungen begünstigen. Bundesweit ist daher vollständig auf jede Art des Sports zu verzichten. Ausgenommen sind lediglich Sportarten wie Profi-Fußball, wenn er im geschützten Raum der erarbeiteten Hygienekonzepte der Vereine stattfindet.

Da des Weiteren die theoretische Möglichkeit besteht, sich im menschlichen Miteinander mit einer Herz-Kreislauferkrankung anzustecken, werden auch sämtliche andere Bereiche des Lebens wie der Einzelhandel, Freizeitveranstaltungen jeder Art und private Treffen im Freien oder zu Hause von nun an untersagt. Ausnahmen sind lediglich Apotheken, Supermärkte und die öffentlichen Verkehrsmittel.

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (auch hier sind öffentliche Verkehrsmittel und Supermärkte ausgeschlossen). Darüber hinaus gilt im Freien und in allen geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht mit Masken, die nachweislich die Gefahr der Ansteckung durch Herz-Kreislauferkrankungen reduzieren oder theoretisch reduzieren können.

Maßgeblich für alle weiteren Maßnahmen ist der Inzidenzwert. Dieser wird in der Form korrigiert, als er keine Auskunft über erkrankte Menschen gibt, sondern Informationen über eine denkbare Ansteckung mit Herz-Kreislauferkrankungen liefert.

Jeden Tag sterben Menschen an Herz-Kreislauferkrankungen. Dieser Zustand ist nicht zu akzeptieren. Wir müssen die Inzidenz der Herz-Kreislauferkrankungen auf weniger als 35 bringen, um gewisse Öffnungsperspektiven ins Auge fassen zu können. Sofern dieser Wert an symptomatischen oder asymptomatischen Menschen überschritten wird, sind weitreichende Konsequenzen die Folge.

Wenngleich es unterschiedliche wissenschaftliche Auffassungen über die Annahmen der Ansteckung an Herz-Kreislauferkrankungen gibt, gilt als weitgehend gesichert, dass die abweichenden Thesen, Annahmen und Unterstellungen nicht haltbar und somit als Fake News einzustufen sind. Die Erkenntnisse der Bundesregierung hinsichtlich des gesamten Themenkomplexes von Herz-Kreislauferkrankungen sind nicht infrage zu stellen. Durch den Ernst der Lage sind zudem umfangreiche Einschränkungen der Grundrechte unverzichtbar. Diese Schritte werden rückgängig gemacht, sobald es die Verhältnismäßigkeit erlaubt. Die Entscheidung darüber treffen die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder. Das Parlament wird darüber regelmäßig informiert.

Herz-Kreislauferkrankungen haben zur schwersten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Krise seit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs geführt. Der Schutz des Lebens steht daher an erster Stelle. Jeder an Herz-Kreislauferkrankungen verstorbene Mensch ist mit allen Mitteln zu verhindern, die Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung wird vorausgesetzt.

Der Weg zurück in die „alte Normalität“ ist frei, sobald ein Impfstoff gegen das Auftreten von Herz-Kreislauferkrankungen entwickelt und zugelassen worden ist. Ist das der Fall, und hat sich herausgestellt, dass es eine Inzidenz von 10 oder weniger im Zusammenhang mit Herz-Kreislauferkrankungen gibt, wird schrittweise die Perspektive zaghafter Öffnungen ins Auge gefasst. Diese können, je nach Gesamtsituation, jederzeit rückgängig gemacht werden.

Wir blicken der Zukunft insgesamt positiv entgegen und sind der Bevölkerung für ihre freiwillige Mithilfe dankbar.

Ihre Bundesregierung

Tom J. Wellbrock
Tom J. Wellbrock
Tom J. Wellbrock ist Journalist, Autor, Sprecher, Radiomoderator und Podcaster. Er führte unter anderem für den »wohlstandsneurotiker«, dem Podcast der neulandrebellen, Interviews mit Daniele Ganser, Lisa Fitz, Ulrike Guérot, Gunnar Kaiser, Dirk Pohlmann, Jens Berger, Christoph Sieber, Norbert Häring, Norbert Blüm, Paul Schreyer, Alexander Unzicker und vielen anderen. Zusätzlich veröffentlicht er Texte auf verschiedenen Plattformen und ist für unsere Podcasts der »Technik-Nerd«.

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