Die Einladung zur Entkräftung von BGE-Gegenargumenten
von Jörg Gastmann
Unter „Bedingungsloses Grundeinkommen: Der große Coup des Neoliberalismus?“ formulierte Tom Wellbrock „einmal mehr die Aufgabe, sich fundiert gegen den Vorwurf zu wehren, das Grundeinkommen mache nichts besser, sondern nahezu alles schlechter.“
Vielen Dank an Tom Wellbrock für die Gelegenheit, als Autor des „Steuerspar-BGE“ auf diese Einladung antworten zu dürfen. Die Antwort habe ich in 2 Teile unterteilt:
- Teil 1 enthält Einleitung und Gegenargumente.
- Teil 2 enthält die Erläuterung des Steuerspar-BGE und Antworten auf die Gegenargumente.
Definition: Was gilt eigentlich als BGE?
Das Netzwerk Grundeinkommen und die BGE-Partei „Bündnis Grundeinkommen“ definieren ein BGE wie folgt:
- Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen: Modelle auf Hartz IV Niveau erfüllen diese Bedingung nicht und sind daher genau genommen kein BGE.
- Individueller Rechtsanspruch: Jeder Bürger des Landes hat einen Rechtsanspruch darauf.
- Keine Bedürftigkeitsprüfung: Jeder Bürger erhält das BGE unabhängig von einer Bedürftigkeit. Bedürftigkeitsprüfungen und Sanktionen gibt es nicht.
- Bedingungslosigkeit: Es gibt keine Pflicht zu Gegenleistungen und keinen Zwang zu arbeiten. Einzige Bedingung: Staatsbürgerschaft (oder legaler Aufenthaltsstatus).
Das „Steuerspar-BGE“ erfüllt nicht nur als einziges Modell alle 4 Kriterien der Definition. Es geht auch weit über alle bisherigen Modelle hinaus.
BGE oder nicht BGE? Eine Frage des Modells
„BGE ist eben nicht gleich BGE“, schrieb Tom Wellbrock im o.g. Artikel. Es gibt nämlich nicht „das“ BGE, sondern 2 Gruppen von Modellen:
- Gruppe „Almosen nach Umverteilung durch Steuern“: Durch Mehrwertsteuer, Einkommensteuer oder Vermögensteuer finanziert
- Gruppe „Beteiligung an der Wertschöpfung“: Von den Unternehmen als Gehalt ausbezahlt. Einziges Mitglied dieser Gruppe: Das „Steuerspar-BGE“.
Unter „BGE: Vergleich, Gegenargumente, Probleme alter Modelle“ haben wir die wichtigsten Gegenargumente gesammelt, u.a. von Heiner Flassbeck, Christoph Butterwegge, Tom Wellbrock, Roberto J. De Lapuente und Jens Berger.
Die wichtigsten Gegenargumente betreffen nur die Gruppe „Umverteilung durch Steuern“:
- Zwickmühle: Entweder ist ein BGE hoch. Dann ist es unfinanzierbar. Oder es ist finanzierbar. Dann ist es lächerlich niedrig.
- Explodierenden Preise (bei Finanzierung per Mehrwertsteuer) oder das Plündern der Mittelschicht (bei Finanzierung per Einkommensteuer)
- Ablehnung der Mehrheit, wenn die Mehrheit eine Minderheit durch höhere Steuern finanzieren soll (Modell der Linken, Straubhaar-Modell)
- Kombilohn-Effekt, bei dem das BGE vorwiegend bei den Arbeitgebern ankommt (erklärtes Ziel von Götz Werner)
- Erhebliche Förderung des Niedriglohnsektors
- Erhebliche Förderung von Leiharbeit
- Es wird lediglich an den Symptomen des Kapitalismus herumgedoktert. Die Ursachen der Probleme beseitigen sie nicht.
Ob es angesichts dieser Argumente jemals ein BGE geben wird, ist eine Frage des Modells.
Der BGE-„Chaos Podcast“ der Neulandrebellen
Über die Probleme und Unterschiede der Modelle muss man ergebnisoffen diskutieren, wenn es pro oder contra BGE heißt. Im Juli 2016 hatte ich daher das Vergnügen, als Vertreter eines relativ neuen BGE-Modells beim legendären „Chaos-Podcast: Desaster um das „Bedingungslose Grundeinkommen“ #BGE“ dabei zu sein.
Moderiert von Tom Wellbrock waren die weiteren Gäste Ronald Blaschke (Vertreter des BGE-Modells der Linken), Daniel Häni (Initiator des Schweizer BGE-Volksentscheids) sowie die BGE-Gegner Jens Berger und Roberto J. De Lapuente. Eine leidenschaftliche Diskussion war vorprogrammiert. Als es konkret wurde und über pro und contra einzelner Modell gesprochen werden sollte, brachen Ronald Blaschke und Daniel Häni die Diskussion ab. Aber hören Sie es ich selbst auf YouTube an.
Eine ähnliche Erfahrung machten wir am 25.09.2016 beim Gründungsparteitag der Partei „Bündnis Grundeinkommen“. Einer unserer Mitstreiter ging mit einem speziellen Flyer hinsichtlich der Modell-Thematik dorthin. Bilanz: Bis auf 1 Person weigerten sich alle 32 Parteigründer, über Modelle zu diskutieren, und wollten nicht einmal einen Flyer annehmen.
Ich selbst traf die Parteivorsitzende Susanne Wiest bei der ZDF TV-Show „Ich kann Kanzler“ und stellte auch dort fest, dass sie nicht über etwas anderes als das Götz-Werner-Modell diskutieren will. Und das, obwohl sie mit ihrer BGE-Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags u.a. deshalb gescheitert ist, weil sie keine Antwort auf eine nicht ganz unwichtige Frage hatte: Was bringt eigentlich ein BGE, wenn die Preise explodieren, weil für ein BGE von 1.000 € brutto (und das auch noch abzgl. Krankenversicherung) die Mehrwertsteuer lt. Kalkulation des Ausschusses auf 130% steigen müsste?
Parteivorsitzende Susanne Wiest – die übrigens die Einladung der Neulandrebellen zum o.g. Podcast ausschlug – antwortete dem Petitionsausschuss mit der gleichen Standardantwort wie alle BGE-Fans, wenn sie keine Antworten auf Gegenargumente haben: Es gehe ihr nicht um etwas Konkretes, sondern um ein „grundsätzliches Nachdenken“ über das Thema.
Und wenn sie nicht gestorben sind, diskutieren sie noch in 500 Jahren
2016 ist in der Schweiz eine Volksabstimmung über das BGE mit 77% Ablehnung krachend gescheitert, weil die Gegenargumente und Fragen auch hier einfach offen gelassen wurden – wie es Tom Wellbrock unter „Coup des Neoliberalismus“ bemängelt. Initiatoren und Fans des BGE meinen hingegen, sie hätten auch hier „erst einmal eine Diskussion angestoßen“, insofern sei die Aktion ein Erfolg.
News dazu: 2016 feierte das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) sein 500-jähriges Jubiläum. Nein, nicht das Bestehen. Sondern 500 Jahre Diskussion. 1516 erfand Thomas Morus in seinem Roman „Utopia“ das BGE. Seitdem diskutieren Philosophen, Ökonomen, Politiker und Bürger die Idee. Und wenn sie nicht gestorben sind, diskutieren sie noch in 500 Jahren. Genau gesagt werden sie so lange diskutieren, bis sie endlich erkennen, dass die Umsetzung eine Frage des Modells ist. Denn auch für das BGE gelten die 3 Killkriterien politischer und ökonomischer Ideen:
- Die Idee muss das adressierte Problem lösen. Und zwar möglichst ohne die Schaffung neuer Probleme.
- Sie muss umsetzbar sein.
- Sie muss mehrheitsfähig sein.
Alle 3 Kriterien sind für alte BGE-Modelle aufgrund ihrer Konstruktion unerreichbar. Also lasst uns endlich über Modelle diskutieren, die die Kriterien erfüllen.
Fortsetzung in Teil 2: Erläuterung des Steuerspar-BGE und Antworten auf die Gegenargumente u.a. von Tom Wellbrock, Roberto J. De Lapuente und Jens Berger:
- Welche Wirkung hat es auf den Kapitalismus? Werden Probleme des Kapitalismus gelöst und die Ursachen von Arbeitslosigkeit und Niedriglohn beseitigt?
- Wie hoch ist es?
- Wer finanziert es?
- Werden Renten auf BGE-Niveau gedeckelt?
- Gäbe es eine Bedürftigkeitsprüfung und erhalten auch Spitzenverdiener das BGE?
- Steigen die Preise? Wie ist die reale Kaufkraft eines BGE nach eventuellen Preissteigerungen?
- Welche Wirkung hat es auf Leiharbeit?
- Welche Wirkung hat es auf den Niedriglohnsektor? Gibt es einen Kombilohn-Effekt?
- Wer finanziert die Krankenversicherung?
- Wer geht dann noch arbeiten?
Antwort auf BGE-Gegenargumente: Das „Steuerspar-BGE“ (Teil 2)
„Wohltätigkeit ist das Ersäufen des Rechts im Mistloch der Gnade.“ (Johann Heinrich Pestalozzi)
Tom Wellbrock stellte in seinem Artikel „Bedingungsloses Grundeinkommen: Der große Coup des Neoliberalismus?“ fest: „Ein wesentlicher Punkt fehlt beim BGE: Der Kapitalismus an sich. Der neigt nämlich nicht dazu, seine Arbeiter und Angestellten mit sozialen Wohltaten zu verwöhnen, das widerspricht seinem Wesen. Stattdessen geht es beim Kapitalismus und dem Neoliberalismus immer in erster Linie um Gewinnmaximierung.“
Das „Steuerspar-BGE“ geht einen anderen Weg als alle anderen bisherigen Modelle: Es ist nicht bloß eine einzelne Maßnahme, sondern Teil eines alternativen Wirtschaftssystems. Um Sie als Leser mit diesem Blog-Artikel nicht zu erschlagen, erläutere ich kurz die wichtigsten Punkte und lade Sie ein, die Details auf der dazugehörigen Website zu vertiefen.
Es ist von der Grundidee her simpel, enthält aber die zur konkreten Umsetzung nötigen Details. Denn wenn ein Problem komplex ist, kann die Lösung nicht zu einfach sein. Das ist ein weiterer Unterschied zu anderen BGE-Modellen.
Wie funktioniert das „Steuerspar-BGE“?
„Alles sollte so einfach wie möglich sein. Aber nicht einfacher.“ (Albert Einstein)
Das „Economic Balance System„, zu dem das „Steuerspar-BGE“ gehört, enthält 8 Bereiche. Einer davon, das „Arbeitsmarkt Balance System“, beseitigt die Ursachen von Arbeitslosigkeit und Niedriglohn, indem es Geschäfte und Beschäftigung regional verknüpft.
Wie bekommt man Unternehmen dazu, etwas zu tun, dass sie von sich aus nie tun würden? Durch ein Anreizsystem. Genauer gesagt: Durch einen unwiderstehlichen steuerlichen Anreiz.
Das Schlüsselelement dazu ist die „Unterbeschäftigungssteuer“. Damit wird die Beschäftigungsintensität besteuert. Ist die Beschäftigungsintensität hoch genug (in den meisten Branchen: 8 Angestellte pro Umsatzmillion), liegt der Steuersatz bei Null. Ist sie zu gering, muss das Unternehmen eine Unterbeschäftigungssteuer von mehreren hundert Prozent auf seine Verkaufspreise aufschlagen. Das heißt: Wer im Verhältnis zum Inlandsumsatz zu wenige Angestellte auf der Gehaltsliste führt, ist komplett raus aus dem Binnenmarkt. Und damit nicht Billiglöhner die Gehaltslisten füllen, gibt es Mindestgehälter für verschiedene Arten von Angestellten. Zudem dürfen maximale Jahresarbeitszeiten nicht überschritten werden.
Die Details erläutern:
- Die Kurzversion
- Ein Gesetzentwurf, bzgl. BGE siehe insbesondere Punkt 6 (Höhe) und 11 (Rechtsanspruch, Bedingungslosigkeit)
- Antworten auf die meistgestellten Fragen (FAQ)
- „Umsetzung aus Unternehmensperspektive“
- Kapitel 2 des dazugehörigen Buches
- „Das Steuerspar-BGE“
- „BGE: Vergleich, Gegenargumente, Probleme alter Modelle“
- „Steuerspar-BGE: Mindestens 2.000 €, Finanzierung durch die Wirtschaft statt über Steuern“
- „BGE: Wann ein Grundeinkommen sinnvoll ist“
- „BGE: Wer geht dann noch arbeiten?“
Unternehmen haben im Arbeitsmarkt Balance System die Wahl: Entweder machen sie glänzende Geschäfte am Binnenmarkt (in Deutschland: Über 7 Billionen €), oder sie sind raus aus dem Binnenmarkt und müssen ihre Inlands-Marktanteile der Konkurrenz überlassen. Wer Umsätze erzielen will, muss unbedingt die Unterbeschäftigungssteuer vermeiden.
Es gibt im Gesetzentwurf 5 Arten Angestellte, die Unternehmen von der Unterbeschäftigungssteuer absetzen können. Das Steuerspar-BGE ist eines davon:
- Vollzeitarbeitnehmer, Mindestjahresgehalt 40.000 €, maximale Jahresarbeitszeit 1.200 Stunden
- Teilzeitarbeitnehmer, Mindestjahresgehalt 32.000 €, maximale Jahresarbeitszeit 600 Stunden
- Auszubildende, Mindestjahresgehalt 24.000 €, maximale Jahresarbeitszeit 1.200 Stunden
- „abwesende Arbeitnehmer“ (= BGE-Empfänger), Mindestjahresgehalt 24.000 €, maximale Jahresarbeitszeit 0 Stunden
- Kinder (Kindergeld), Mindestjahresgehalt 7.200 €, maximale Jahresarbeitszeit 0 Stunden
Ist das nicht zu viel? Nein, das ist zu wenig. Realistischer sind Vollzeiteinkommen von 60.000 € und ein BGE von 30.000 € jährlich. Wie die Präsentation „Arbeitsmarkt Balance System aus Unternehmersicht“ auf den Seiten 7 und 8 vorrechnet, bedeutet das lediglich rd. 30% Lohnkostenanteil in den meisten Branchen (es gibt Ausnahmen, aber das würde hier zu weit führen).
Jemandem ein BGE auszuzahlen ist (abgesehen vom Kindergeld) für Unternehmen die billigste Möglichkeit, die Unterbeschäftigungssteuer zu vermeiden.
Antworten auf Fragen und Gegenargumente
Kommen wir zu den u.a. von Tom Wellbrock, Roberto J. De Lapuente und Jens Berger formulierten Fragen:
- Welche Wirkung hat es auf den Kapitalismus? Werden Probleme des Kapitalismus gelöst und die Ursachen von Arbeitslosigkeit und Niedriglohn beseitigt?
- Wie hoch ist es?
- Wer finanziert es?
- Werden Renten auf BGE-Niveau gedeckelt?
- Gäbe es eine Bedürftigkeitsprüfung und erhalten auch Spitzenverdiener das BGE?
- Steigen die Preise? Wie ist die reale Kaufkraft eines BGE nach eventuellen Preissteigerungen?
- Welche Wirkung hat es auf Leiharbeit?
- Welche Wirkung hat es auf den Niedriglohnsektor? Gibt es einen Kombilohn-Effekt?
- Wer finanziert die Krankenversicherung?
- Wer geht dann noch arbeiten?
1. Welche Wirkung hat es auf den Kapitalismus?
Prof Heiner Flassbeck analysiert in diesem Video sehr treffend, dass es einen Kapitalismus in Reinform noch nie gegeben hat, und dass ein reiner Kapitalismus sich selbst zwangsläufig zerstört. Wenn der Kapitalismus überhaupt funktioniert hat, dann nur scheinbar und vorübergehend. Und zwar immer dann, wenn er so reguliert war, dass er kein echter Kapitalismus mehr ist.
Das Economic Balance System (EBS) bzw. das Arbeitsmarkt Balance System (ABS) mitsamt Steuerspar-BGE regulieren den Kapitalismus auf eine Weise, die sowohl der Allgemeinheit als auch den Unternehmern, den öffentlichen Haushalten und der Demokratie nutzt:
- Arbeitslosigkeit und Niedriglohn: Es gibt mit dem ABS keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit mehr. Wer arbeiten will, findet problemlos ein gut bezahlte Arbeit, da das Angebot an Arbeitsplätzen die Nachfrage übersteigt (Feineinstellung: Siehe Antwort 16 der FAQ). Wer nicht arbeiten will, muss nicht arbeiten und hat trotzdem ein BGE von mindestens 2.000 €. Da sich der Arbeitsmarkt mit dem ABS um 180 Grad dreht, wird aus dem Überangebot an Arbeitsuchenden ein Überangebot an Arbeitsplätzen, die dringend besetzt werden müssen.
Nach den marktwirtschaftlichen Mechanismen von Angebot und Nachfrage sind nun die Arbeitnehmer in der besseren Verhandlungsposition. Die gesetzlichen Mindestlöhne stellen die Untergrenze dar. Tatsächlich ist es eher eine Versteigerungssituation: Unternehmen, die die besten Konditionen bieten (Gehalt, Arbeitszeiten, Home Office, Firmenwagen, etc.), finden leichter Arbeitnehmer als diejenigen, die es nicht tun.
Da für alle Unternehmen innerhalb einer Branche die gleichen Konditionen gelten (für inländische Unternehmen wie für Importeure), ist das ein fairer Wettbewerb. - Profitmaximierung und Kostendruck: Unternehmen dürfen weiterhin Profite maximieren. Allerdings geht das nicht mehr zu Lasten der Arbeitnehmer, da Unternehmen (ab 250.000 € Jahresumsatz, siehe Gesetzentwurf) immer eine Mindestquote an Inlandsangestellten im Verhältnis zum Inlandsumsatz aufweisen müssen, und sie nur anständig bezahlte Angestellte von der Unterbeschäftigungssteuer absetzen können.
Die rd. 5,5 Milliarden Arbeitnehmer im Ausland sind keine Konkurrenz mehr am nationalen Arbeitsmarkt. Importeure müssen im Inland ausreichend viele und ausreichend gut bezahlte Angestellte nachweisen, um die Unterbeschäftigungssteuer zu vermeiden. Zölle gibt es nicht. Jedes ausländische Unternehmen hat freien Zugang zum Binnenmarkt, genießt aber nicht mehr unlautere Vorteile wie Dumpinglöhne. - Automation / Digitalisierung: Immer kompliziertere menschliche Arbeit kann (bei oftmals höherer Qualität) durch Maschinen / Roboter / Computer kostengünstiger ersetzt werden – sogar in Niedriglohnländern. Wer das abstreitet, hat Humans need not apply“ („Menschen brauchen sich gar nicht erst zu bewerben“) entweder nicht gesehen oder nicht verstanden. Mehr dazu u.a. unter „Automatisch arbeitslos„. Mit dem ABS gewinnt der Mensch den Lohnstückkostenwettbewerb zwischen Mensch und Maschine. Automation und Digitalisierung schreiten weiter voran, nutzen aber vor allem den Angestellten – durch immer kürzere Arbeitszeiten und immer größere Ergonomie, siehe FAQ Antwort 21.
- Ewige Produktivitätssteigerungen: Pro Arbeitnehmer werden immer mehr Güter/Leistungen produziert. Das bedeutet gleichzeitig, daß zur Produktion der Menge Güter/Leistungen, die sich am Markt absetzen lassen, immer weniger Menschen erforderlich sind. Mit dem ABS führt das zu kürzeren Arbeitszeiten bei steigenden Gehältern, da die Reduzierung der Zahl der Arbeitnehmer (im Verhältnis zum Umsatz) unmöglich ist.
- Zwang zu unmöglichem ewigem Wachstum in einer endlichen Welt: Dafür gibt es mehrere Gründe. Einer davon ist die unendliche Gier der Kapitalbesitzer. Zum EBS gehört auch die (höchst dringende und sinnvolle) Option der „Vermögensbeschränkungen“. Das ist eine Vermögensteuer von 100% oberhalb eines Vermögens von Betrag X pro Haushalt. Der Diskussionsvorschlag von economy4mankind ist 30 Mio. €, ich persönlich bin eher für 10 Mio. € Obergrenze. Das heißt: Ab diesem Vermögen führt Gier zu keinem Vermögenswachstum mehr. Damit sinken auch der Renditedruck und der Zwang, immer mehr und immer mehr Vermögen zu generieren. Warum das Kapital nicht in nennenswertem Umfang ins Ausland abwandert, erklärt diese Webseite.
Ein weiterer Grund für ewiges Wachstum ist im heutigen System der Ausgleich der wegrationalisierten Arbeitsplätze, die den o.g. Produktivitätssteigerungen zum Opfer fallen. Mit dem ABS fallen keine Arbeitsplätze bzw. „Einkommensplätze“ mehr weg.
Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit ewigen Wachstums liegt in der Staatsverschuldung. Um die Zinsen dafür zahlen zu können, müssen die Steuereinnahmen ständig steigen. Mit der EBS-Komponente „Budget Balance System“ schwimmen die öffentlichen Haushalte in Überschüssen. - Ewige Umverteilung von Arm nach Reich durch Profite: Der Transfer von Arm nach Reich bzw. von Konsumenten an Kapitalbesitzer findet vor allem mit jedem Kauf von Produkten statt. Mit jedem Kauf eines Produktes fließt dessen Profit von Konsumenten an Unternehmenseigentümer, die diese Profite dann anhäufen. Zweitgrößter Vermögenstransfer sind Mieten und Pachten von Nutzern an Kapitalbesitzer. Drittgrößter Vermögenstransfer sind Spekulationsprofite, viertgrößter Vermögenstransfer sind Kreditzinsen.
Vermögensbeschränkungen beschränken die obere Scherblatt der Schere zwischen Arm und Reich, das Arbeitsmarkt Balance System beschränkt mit seinen hohen Mindesteinkommen das untere Scherblatt der Schere.
Ungleichheit gibt es nach wie vor und muss es auch geben, um Unternehmer und Arbeitnehmer zu motivieren (wer mehr arbeitet, hat erheblich mehr als diejenigen, die nicht arbeiten). Jedes Wirtschaftssystem lebt von Motivation. - Tendenz zu Monopolen: Norbert Häring zitierte vor wenigen Tagen eine brisante, aber nicht überraschende Studie von MIT, Harvard University und der Universität Zürich mit dem Titel „The Fall of the Labor Share and the Rise of Superstar Firms„. Demnach tendiert der Kapitalismus zur Ballung von Marktmacht und zur Bildung von Oligopolen und letztendlich Monopolen. Die „Superstar-Konzerne“ wie Amazon, Google, Facebook, Apple, Microsoft & Co, die es (bisher meist weniger extrem) in fast jeder Branche gibt, weisen durch Größen- bzw. Rationalisierungsvorteile sowohl die größten Profite als auch die niedrigsten Lohnquoten auf.
Das EBS enthält nicht nur die Verknüpfung einer Steuer mit der Beschäftigung. Punkt 3.5. des Buches zum EBS (ehemals „Bandbreitenmodell“) trägt den Titel: „Das Bandbreitenmodell als weltpolitische Superwaffe“. Grundidee: Steuern haben 2 Zwecke: a) Einnahmen generieren, b) etwas zu steuern. Während das Budget Balance System zu 100% die Finanzierung der öffentlichen Haushalte sicherstellt, dient die Unterbeschäftigungssteuer dazu, Unternehmen zur Einstellung von mehr Angestellten zu bewegen, als sie benötigen (und diese gut zu bezahlen).
In gleicher Weise kann man mit jeder Art von Umsatzsteuer arbeiten. In diesem Fall würde man den Umsatz nach Größe progressiv besteuern. Das heißt: Je mehr Umsatz ein Unternehmen macht, desto höher wird die Umsatzsteuer. Kleine Unternehmen haben dadurch einen Ausgleich, der sie wettbewerbsfähig macht, und Großkonzerne können sich gar nicht mehr bilden, weil ab Umsatz X die Produkte unverkäuflich teuer werden. Der Markt wandelt sich von Oligopolen zu Polypolen. - „Mismatch“: Die Evolution der Technologie (und damit auch der Jobs) verläuft weitaus schneller als die des menschlichen Hirns. Daraus folgt: Die Lücke zwischen dem, was ein durchschnittlicher Mensch leisten kann, und der Leistung, die Arbeitgeber verlangen, reißt immer weiter auseinander. Die ewig steigenden Anforderungen haben zur Folge, daß immer mehr Tätigkeiten für durchschnittlich begabte Menschen unerreichbar sind. Der „Arbeitsmarkt für Olympiasieger“ macht systembedingt immer mehr Menschen zu Verlierern.
Das Arbeitsmarkt Balance System löst das Problem: Da Arbeitgeber nicht mehr sonderlich wählerisch sein können und sie für ihre eigene Existenz ausreichend viele Arbeitnehmer benötigen, müssen sie erstens attraktive Arbeitsbedingungen auch für die Menschen bieten, die dumm wie Brot und ungebildet wie RTL-Zuschauer sind. Dabei haben Arbeitgeber und auch viele Arbeitnehmer ein Interesse an betrieblicher Weiterbildung. Wer keine Weiterbildung anbietet, ist als Arbeitgeber unattraktiv.
2. Wie hoch ist das Steuerspar-BGE?
Mindestens 24.000 € jährlich. Wie die Präsentation „Arbeitsmarkt Balance System aus Unternehmersicht“ auf Seite 7 vorrechnet, ist durch die hohe Nachfrage nach BGE-Empfängern ein BGE von 30.000 € wahrscheinlicher. Das BGE für Nicht-Arbeit ist übrigens die Referenz für das Einkommen der Arbeitenden: Je mehr Geld es ohne Arbeit gibt, desto mehr Geld zahlen Unternehmen, um Menschen zur Arbeit zu motivieren.
3. Wer finanziert das Steuerspar-BGE?
Es wird zu 100% von der Wirtschaft bezahlt. Unternehmen setzen 5 Arten Angestellte (siehe Gesetzentwurf) von der Unterbeschäftigungssteuer ab. Darunter sind auch Menschen, die sie als Arbeitnehmer nicht benötigen (wohl aber als Kunden ihrer Produkte). Als „abwesende Arbeitnehmer“ setzen die Unternehmen BGE-Empfänger steuerlich ab. BGE-Empfänger sind die kostengünstigste Lösung, um ausreichend viele Angestellte vorzuweisen und sie Steuer zu vermeiden.
Die Akzeptanz der Bürger ist daher ungleich größer als in anderen Modellen – denn sie müssen es nicht direkt zahlen, sondern indirekt. In einer Marktwirtschaft zahlen alle Menschen die Einkommen aller anderen Menschen indirekt durch ihre Konsumausgaben.
Gleichzeitig ist es das beste Wirtschaftssystem für Unternehmer.
4. Werden Renten auf BGE-Niveau gedeckelt?
Nein. Im Unterschied zu allen anderen BGE-Modellen, die Rentenversicherungsabgaben und damit auch die bisherigen Renten abschaffen, hat das „Renten Balance System“ des EBS 3 Säulen:
- Sofortige staatliche Mindestrente von jährlich 24.000 € aus den Überschüssen des „Budget Balance Systems“ im Staatshaushalt. Bisherige Rentenansprüche, die darüber liegen (betrifft unter 5% der Rentner), werden aus dem Staatshaushalt überwiesen.
- Schnellstmöglicher Übergang zum „Steuerspar-BGE“ mit voraussichtlich mindestens 30.000 € Jahresrente.
- Obendrauf: Privates Aktiensparkonto, gefüllt aus einem Rentensparplan von 10% des Einkommens, befreit von Spekulationen, Hausses und Baisses am Aktienmarkt.
5. Gäbe es eine Bedürftigkeitsprüfung und erhalten auch Spitzenverdiener das BGE?
Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung, da jeder Bürger ein Angestellter ist. Jeder erhält das BGE als Teil seines Gehalts vom Arbeitgeber. Wer nicht arbeitet, erhält mindestens 24.000 € Jahresgehalt. Wenn ein Arbeitnehmer z.B. 80.000 € Jahresgehalt hat, erhält er 24.000 € BGE – plus 56.000 € für seine Arbeit obendrauf.
6. Steigen die Preise? Wie ist die reale Kaufkraft des Steuerspar-BGE nach eventuellen Preissteigerungen?
Wenn alles immer möglich billig sein soll – wovon sollen dann anständige Gehälter gezahlt werden? Preise müssen hoch genug für hohe Gehälter sein. Ausbeuter-Hungerlöhne sind inakzeptabel – in Bangladesch ebenso wie in Bitterfeld.
Wie „Arbeitsmarkt Balance System aus Unternehmersicht“ auf den Seiten 7 und 8 vorrechnet, bedeutet es mitsamt Steuerspar-BGE lediglich rd. 30% Lohnkostenanteil. Das ist kein Grund für explodierende Preise, wie es bei 100-130% Mehrwertsteuer der Fall wäre, wenn ein BGE über die Mehrwertsteuer finanziert wird.
Der Wettbewerb um Kunden wird mit dem EBS und dem Steuerspar-BGE nicht außer Kraft gesetzt. Es kommt lediglich der Wettbewerb um ausreichend viele Angestellte hinzu. Das hat aber auch zur Folge, dass das allgemeine Gehaltsniveau etwa auf das Niveau der Schweiz steigt. Hohe Kaufkraft hat zur Folge, dass in der Schweiz die Preise höher sind als in Deutschland. Meine Prognose nach Einführung des EBS und Steuerspar-BGE ist ein Schweizer Gehalts- und Preisniveau.
Eine preisbremsende Komponente kommt im EBS hinzu: „Inflations-Bekämpfungs-Unternehmen“ in Bürgereigentum, die die Weisung erhalten, nicht weniger als 5% und nicht mehr als 10% Gewinn zu kalkulieren – unabhängig davon, ob der Markt höhere Preise her gibt.
7. Welche Wirkung hat das Steuerspar-BGE auf Leiharbeit?
Da die Unternehmen nur eigene Angestellte von der existentiell wichtigen Unterbeschäftigungssteuer absetzen können, ist die Leiharbeit tot.
8. Welche Wirkung hat das Steuerspar-BGE auf den Niedriglohnsektor? Gibt es einen Kombilohn-Effekt?
Mit dem „Arbeitsmarkt Balance System“ gibt es keine Niedriglöhne mehr. Kombilöhne gibt es generell nicht mehr, da die Unternehmen selbst das BGE auszahlen.
Einzige Ausnahme bei Kombilöhnen sind 4 Branchen, in denen kein Preisniveau durchsetzbar ist, von dem gut bezahlte Arbeitsplätze finanziert werden können, siehe FAQ Frage 17 und Gesetzentwurf Punkt 12: Gastronomie, Friseurhandwerk (und evtl. weitere preisempfindliche, haushaltsnahe Dienstleistungen), Landwirtschaft, Fischerei, und Künstler. In diesen Branchen können sich die Angestellten bei einem zweiten Unternehmen als Steuerspar-BGE-Empfänger von der Unterbeschäftigungssteuer absetzen lassen. Sie haben also 2 Arbeitgeber, bei denen der eine das BGE zahlt und der zweite für die tatsächliche Arbeit etwas drauf legt.
9. Wer finanziert die Krankenversicherung?
Im Gesundheitssystem des EBS zahlt jeder Erwachsene seine Gesundheitskosten bis zu maximal 10% seines Jahresbruttoeinkommens selbst. Es gibt keine Krankenversicherungsbeiträge. Auch vom BGE werden keine Beiträge abgezogen. Wer in einem Jahr keine Gesundheitskosten verursacht, zahlt überhaupt nichts. Die Grundfinanzierung erfolgt mit den Überschüssen des „Budget Balance Systems“ im Staatshaushalt. Mehr unter „Gesundheitssystem aus Patientensicht“.
10. Wer geht dann noch arbeiten?
Dazu zitiere ich zunächst unsere Seite „BGE: Wer geht dann noch arbeiten?“:
Am 2. Mai 2006 diskutierten Götz Werner, Oskar Lafontaine und Lothar Späth bei „Menschen bei Maischberger“ über diese Frage. Späth meinte sinngemäß: „Dann geht ja niemand mehr arbeiten – außer mir, natürlich.“ Lafontaine meinte sinngemäß: „Dann geht ja niemand mehr arbeiten – außer mir, natürlich.“ Je nach Umfrage nennen 50-80% aller Befragten dieses Argument. Wenn aber die meisten Erwerbsfähigen auch mit Grundeinkommen arbeiten würden – wo liegt dann das Problem? Schließlich haben heute auch nur rd. 50% aller Erwerbsfähigen einen echten Arbeitsplatz.
Nicht alle, aber die große Mehrheit der Menschen würde auch dann arbeiten wollen, wenn es ein Grundeinkommen gäbe. Und zwar aus den gleichen Gründen, aus denen heute Millionen Niedriglöhner arbeiten, deren Nettoeinkommen unter (oder nur unwesentlich über) Hartz IV-Niveau liegen. Rational betrachtet macht es keinen Sinn, daß diese Millionen Menschen für so wenig Geld arbeiten, und sie tun es trotzdem. Wissenschaftler der „ökonomische Glücksforschung“ identifizierten dafür mehrere starke Motive:
- Erfüllung durch sinnstiftende Aufgaben
- Erreichung persönlicher Ziele
- Bekämpfung von Langeweile
- Neid auf Menschen mit höherem Einkommen/Vermögen
Wer arbeitet, hat im „Arbeitsmarkt Balance System“ in jedem Fall ein erheblich höheres Einkommen als jemand, der nicht arbeitet. Das motiviert ausreichend viele Menschen in ausreichendem Maße zur Arbeit.
Und schließlich erklärt das Unterkapitel 1.3.5. des Buches zum EBS / Steuerspar-BGE mit dem Titel „Arbeitsverweigerer und Arbeitslose sind nützlich für Arbeitnehmer“, wie diejenigen, die nicht arbeiten, das Angebot verfügbarer Arbeitnehmer verknappen und so den Preis der Arbeit / das Gehalt der Arbeitenden nach oben drücken.
Jörg Gastmann (Jahrgang 1964) lebt in Bergisch Gladbach. Er ist Suchmaschinenoptimierer, Webdesigner, Webredakteur, Buchautor sowie Sprecher von economy4mankind, einer kleinen NGO mit einem alternativen Wirtschaftssystem. Bei den Neulandrebellen war er beim „JackPod: Podcast Desaster um das bedingungslose Grundeinkommen“ zu Gast. Als Gastautor der Neulandrebellen schrieb er u.a. „Geht wählen! Argumente gegen Nichtwähler“ und „AfD: Arbeitnehmer- und familienfeindlichste Partei Deutschlands“.